Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Definitionen

  1. Petree mit Sitz in Ien Dalessingel 1D, 3543 MD in Utrecht, Handelskammernummer: 83078525, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.

 

Artikel 3 – Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. In manchen Fällen ist für Reservierungen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer einen Reservierungsnachweis und eine Vorauszahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer im Verzug, wird der Verkäufer die Einziehung vornehmen. Die mit dieser Abholung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  5. Verweigert der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preis

  1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb der genannten Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Kündigung oder zum Schadensersatz, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger weiterer staatlicher Abgaben.

Artikel 5 – Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu kündigen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (gesamten) Bestellung beim Verbraucher.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seinen Vorgaben maßgeschneidert sind oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben.
  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung des Käufers zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurück, gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.

Artikel 6 – Änderungen der Vereinbarung

  1. Stellt sich im Rahmen der Vertragsabwicklung heraus, dass für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber schnellstmöglich informieren.
  3. Sofern die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

 

Artikel 7 – Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sobald die Kaufsache beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

 

Artikel 8 – Recherche und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist zu prüfen. Der Käufer hat zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen genügen.
  2. Reklamationen über Schäden, Mängel oder Verlust der gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern oder erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu senden.
  4. Kleinere und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können nicht zum Nachteil des Verkäufers geltend gemacht werden.
  5. Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
  6. Nach Bearbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen anerkannt.

Artikel 9 – Muster und Modelle

  1. Sofern dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es lediglich als Hinweis dient, ohne dass der zu liefernde Gegenstand damit übereinstimmen muss. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entspricht.
  2. Auch bei Verträgen über unbewegliche Sachen gilt die Angabe der Grundfläche oder sonstiger Maße und Angaben nur als Anhaltspunkt, ohne dass der Liefergegenstand diesem entsprechen muss.

 

Artikel 10 – Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt in einem Lager. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder es unterlässt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer für die Vertragsabwicklung Informationen des Käufers, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist Richtwert. Das ist nie ein fataler Begriff. Bei Fristüberschreitung muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder eine Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Erfolgt die Lieferung in Teilen, ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 11 – Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt versteht man in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Vertragserfüllung für den Käufer vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg usw Gefahr von Krieg, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieunterbrechung, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Firmenbesetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers.
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferunternehmen, auf die der Verkäufer zur Vertragserfüllung angewiesen ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
  4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.

Artikel 12 – Übertragung von Rechten

  1. Jegliche Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. In diesem Fall kann dem Verkäufer keine verspätete Lieferung vorgeworfen werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Anzahlung bzw. der vereinbarte Preis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Auslieferung der Ware erfolgt dann erst nach vollständiger und vereinbarungsgemäßer Bezahlung durch den Käufer.
  6. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

 

Artikel 14 – Haftung

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15 – Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. Ersatzlieferung verpflichtet.

Artikel 16 – Garantien

  1. Soweit Garantien im Vertrag enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, einwandfrei funktioniert und für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Eingang der verkauften Sache beim Käufer.
  2. Die beabsichtigte Garantie dient dazu, eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer in der Weise herzustellen, dass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig zu Lasten und auf Gefahr des Verkäufers gehen und dieser sich niemals auf eine Verletzung berufen kann eine Garantie. Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Regelungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt werden können.
  3. Die vorstehende Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen oder Versuche vorgenommen oder die Kaufsache für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt waren .
  4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, beschränkt sich die Garantie auf die Garantie dieses Herstellers.

 

Artikel 17 – Geistiges Eigentum

  1. Petree behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Modellen vor usw., sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
  2. Der Kunde darf die oben genannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Petree nicht kopieren, zeigen und/oder Dritten zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen.

Artikel 18 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Petree ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringfügiger Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Wesentliche inhaltliche Änderungen wird Petree soweit möglich vorab mit dem Kunden besprechen.
  4. Verbraucher haben bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Artikel 19 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für jede Vereinbarung zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Petree seinen Sitz hat, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.